Brutto-Netto-Gehaltsrechner

FAQ

Arbeitslosenversicherung

Beitragssätze

ZeitraumBeitragssatzBeitragsbemessungsgrenze
01.01.20242,60 %West: 7.550 €/Monat (90.600 €/Jahr),
Ost: 7.450 €/Monat (89.400 €/Jahr)
01.01.2023 bis 31.12.20232,60 %West: 7.300 €/Monat (87.600 €/Jahr)
Ost: 7.100 €/Monat (85.200 €/Jahr)
01.01.2022 bis 31.12.20222,40 %West: 7.050 €/Monat (84.600 €/Jahr)
Ost: 6.750 €/Monat (81.000 €/Jahr)
01.01.2021 bis 31.12.20212.40 %West: 7.100 €/Monat (85.200 €/Jahr)
Ost: 6.700 €/Monat (80.400 €/Jahr)
01.01.2020 bis 31.12.20202,40 %West: 6.900 €/Monat (82.800 €/Jahr)
Ost: 6.450 €/Monat (77.400 €/Jahr)
01.01.2019 bis 31.12.20193,00 %West: 6.700 €/Monat (80.400 €/Jahr)
Ost: 6.150 €/Monat (73.800 €/Jahr)

Kirchensteuer

Während in Bayern und Baden Württemberg der Kirchensteuer 8 % beträgt, werden in allen anderen Bundesländern 9 % Kirchensteuer erhoben.

Die Kirchensteuer wird von der zu zahlenden Lohnsteuer berechnet.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung

Lohnsteuer


Pflegeversicherung

ab 01.07.2023

Der Beitragssatz beträgt 3,40 % vom Bruttogehalt und wird anteilig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bezahlt. Abschläge und Zuschläge gelten nur für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,70 % bzw. 1,20 % in Sachsen. 

AbschlagZuschlagAnteil AN außer SachsenAnteil AN in Sachsen
Beschäftigte ohne Kinder0,60 %2,30 %2,80 %
Beschäftigte mit 1 Kind1,70 %2,20 %
Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25 Jahren0,25 %1,45 %1,95 %
Beschäftigte mit 3 Kindern unter 25 Jahren0,50 %1,20 %1,70 %
Beschäftigte mit 4 Kindern unter 25 Jahren0,75 %0,95 %1,45 %
Beschäftigte mit 5 Kindern oder mehr unter 25 Jahren1,00 %0,70 %1,20 %
Beitragssätze zur Pflegeversicherung (ab 01.07.2023)

01.01.2022 bis 30.06.2023

Der Beitragssatz beträgt 3,05 % vom Bruttogehalt. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,025 % bzw. 1,525 % in Sachsen. 

ZuschlagAnteil ANAnteil AN in Sachsen
Beschäftigte ohne Kinder0,35 %1,875 %2,375 %
Beschäftigte mit Kind(er)1,525 %2,025 %

Rentenversicherung

Seit dem 1. Januar 2018 beträgt der Beitragssatz in der Rentenversicherung unverändert 18,6 Prozent.

Solidaritätszuschlag

Der „Soli“ wurde 1991 eingeführt und sollte auf ein Jahr befristet sein. Die Abgabe hat sich aber als Dauerbrenner herausgestellt und ist bis heute noch gültig. Seit 01.01.2021 wurden die Freigrenzen jedoch angehoben.

Wer es genau wissen möchteSiehe auch , so dass nur noch ca.